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Hinweise zum Daten-Roaming

Die wichtigsten Hinweise für das Benutzen von Daten-Roaming

In der heutigen, medial bestimmten Zeit gibt es wohl nicht mehr viele Urlauber oder sich im Ausland befindende Menschen, die über kein Smartphone oder Tablet verfügen und dieses folglich auch nutzen. Doch immer wieder verschwommen wird das sogenannte Daten-Roaming wahrgenommen. Die Wenigsten wissen tatsächlich genau, mit welchen Kosten sie beim Surfen, SMS verschicken oder Telefonieren zu rechnen haben.

Verpflichtungen der Betreiber

Glücklicherweise wurde vor einigen Jahren die Kostenobergrenze für deutsche Benutzer auf 59,50 € festgelegt. Denn nicht wenige Benutzer rieben sich verwundert die Augen beim Anblick auf die im nachfolgenden Monat eintreffende Rechnung, die oftmals in einer solchen Höhe nicht erwartet wurde. Heute sind die jeweiligen ausländischen Betreiber in der EU verpflichtet, den Nutzern Warnungen per SMS zu schicken, wenn diese 80% der Kostenobergrenze des Daten-Roamings verbraucht haben. Wenn anschließend die Obergrenze tatsächlich erreicht werden sollte, muss der Betreiber die Internetverbindung unterbrechen. Nur im Falle eines ausdrücklichen Wunsches des Benutzers, die Nutzung fortsetzen zu wollen, darf die Unterbrechung aufgehoben werden. Zusätzlich sind die Betreiber ab dem 01.07.2014 verpflichtet, die Kosten von 0,29 € auf 0,23 € pro Minute beim Telefonieren zu senken. Für eingehende Anrufe im EU-Ausland fallen 0,06 € an. Zusätzlich muss der Betreiber nach 30 Sekunden eine genaue Angabe der Kosten machen. Selbstverständlich werden die Kunden bei einem Grenzübertritt die jeweiligen Kosten aufgeführt.

Vorsorgliches Informieren sinnvoll

Daten-Roaming24 Cent pro Minute lautet die Preisobergrenze für das Daten-Roaming ab dem 01.07.2014. Weiterhin wird vom Betreiber der Zugang blockiert, sobald die 60 €- Grenze überschritten wird. Jedoch besteht die Möglichkeit der Kunden, das Limit beim Anbieter selbst hochstufen zu lassen. Zusätzlich aufpassen muss der Kunde beim Surfen außerhalb der EU. Denn der ausländische Betreiber ist zwar verpflichtet, die Daten zum lokalen Provider zu übermitteln. Doch dies ist nicht immer garantiert der Fall. Grund dafür ist eine freiwillige Kooperation, an der eben nicht alle Provider beteiligt sind. Der Anwender wird deshalb vorsorglich zu Beginn seines Aufenthalts darüber informiert, ob der Provider kooperiert oder nicht. Doch grundsätzlich sollte man sich generell vor dem Antritt ins andere Land gründlich informieren, welche Provider kooperieren und falls nicht, mit welchen Kosten für die jeweiligen Daten zu rechnen ist. Beispielsweise fallen schon für das Verschicken eines Fotos mit der ungefähren Datenmenge von vier Megabyte um die zwei Euro an bei gewissen Discountern. Deshalb ist es äußerst ratsam, hauptsächlich WLAN Verbindungen zu benutzen. Denn diese bieten oftmals eine schnellere Surfgeschwindigkeit und, noch viel wichtiger, belasten sie nicht das Konto des jeweiligen Nutzers.

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