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Recht

Dr. Jürgen Adolff

Protokoll des Untersuchungsausschusses

Bereits vor einigen Wochen haben wir über die Gegendarstellung von Herrn Dr. Jürgen Adolff berichtet. Nun hat er uns eine deutsche Übersetzung des Potokoll des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zukommen lassen.

S. 98-101 der Anhörung von Paulo Portas

Herr Paulo Portas (Vize-Premier Minister)
„Dr. Joáo Semedo, Sie müssen folgendes verstehen: als gewisse Umstände über diese Person ermittelt wurden, wurde sie ihrer Funktion
enthoben und der portugiesische Staat hat dabei richtig gehandelt. Ich möchte Sie allerdings auf folgendes Problem aufmerksam machen:
Er ist kein Beamter des Außenministeriums, die von Ihnen zugesprochene Disziplinargewalt existiert nicht. Es wäre übrigens, vom Gesichtspunkt der
Garantien, etwas schwierig zu erklären wie man Disziplinargewalt über jemanden haben kann, der kein Beamter des Ministeriums ist.
Die Gewalt die man hat, ist daher eine politische. Das heißt, die zu entlassen, was zu Recht geschah. Diese Entlassung wurde übrigens von einer
Regierung verfügt, der ich nicht angehörte. Dies ist im Grunde, was ich sagen wollte (…).“

Seite 52-53 der Anhörung von Mühlenbeck

Herr Joáo Semedo (BE):
„Ich werde nicht weiter auf diesen Punkt bestehen. Zur vollständigen Aufklärung des Herrn Mühlenbeck über die Funktionen eines Konsuls der
Portugiesischen Republik und seines Verhältnisses zum portugiesischen Staat, möchte ich Sie nur darüber informieren, das Herr Adolff ernannt
und später entlassen wurde. Als die portugiesische Regierung über die Gründe befragt wurde, warum im Anschluss an die Anklage wegen
Korruption keine Untersuchung eingeleitet wurde, war die Antwort sehr klar: ein Konsul unterhält kein offizielles Verhältnis mit der Auslandsvertretung
des Portugiesischen Staates. Folglich geschahen alle Kontakte, die Herr Adolff bezüglich der U-Boote mit den Inhabern öffentlicher und politischer
Ämter in Portugal knüpfte, auf eigene Faust und eigenes Risiko und nicht in der Ausübung irgendeiner öffentlichen Kompetenz.“ (…)

Herr Hans-Dieter Mühlenbeck:
(auf Englisch) Die Übersetzung lautet wie folgt:
„Herr Adolf wurde in Deutschland verurteilt, weil die deutsche Staatsanwaltschaft der Auffassung war, das er ein Beamter Portugals sei.
Aus diesem Grund wurden sowohl Ferrostaal, wie auch Dr. Adolf verurteilt. Die deutsche Staatsanwaltschaft sagte in diesem Zusammenhang:
>> …nun habt ihr einen Vertrag mit einem portugiesischen Beamten abgeschossen…<<.
Aber Dr. Adolf macht geltend, das er kein Beamter sei, sondern in seiner Eigenschaft als juristische Privatperson gehandelt habe. Genau in
Bezug auf diesen Punkt hat er gerade Berufung eingelegt. Dies ist genau die rechtliche Begründung seines Einspruchs in Deutschland.“

Herr Joáo Semedo (BE):
„Genauso ist es, aber dies ändert nichts am Kern meiner Behauptung. In diesem Prozess, lagen die wesentlichen
Aktivitäten von Herrn Adolff bei den öffentlichen Organen und bei Trägern öffentlicher und politischer Ämter. Dies erzeugte Verwirrung
hinsichtlich seine Beziehung zur portugiesischen Verwaltung und bei der Feststellung, ob er ein Teil dieser Verwaltung sei oder nicht.
Sagen wir, das derselbe Bürger nicht gleichzeitig in einem Land als Beamter und in einem anderen Land als nicht-Beamter betrachtet werden
kann. Hier stimmt etwas nicht.“

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